Sehr geehrte Damen und Herren,
bis zum Einsatz richtiger IC-Züge bitte ich um Erstattung
des IC/ICE
Zuschlages für die Strecke Bremen/Hannover und zurück.
Entgegen der
Ankündigung Ihres Pressesprechers Frohns sind bislang keine
IC-Züge, sondern
lediglich die alten IR's auf dieser Strecke eingesetzt worden.
Ich bitte um Antwort bis zum 20.12.2002.
Unabhängig davon wird zurzeit geprüft, ob die Bahn durch
dieses
möglicherweise den Tatbestand des Betruges gemäß
§ 263 StGB erfüllt.
XXX
(Absender ist dem Webmaster bekannt)
Von: ZZZ@bahn.de
Gesendet am: Mittwoch, 18. Dezember 2002 08:28
An: XXX%DEUTSCHE_BAHN_AG@bahn.de, XXX
Betreff: Kundeneingabe "XXX" <XXX,
F05-0212-1795-Ol/Ol
Ihre Nachricht vom: 17.12.2002
Unser Zeichen: F05-0212-1795-Ol/Ol
Sehr geehrter XXX,
bitte erlauben Sie zum besseren Verständnis folgende Informationen:
Das Zugprodukt InterRegio wurde mit Fahrplanwechsel zum 15.12.02
eingestellt. Darüber hinaus gibt es bereits seit Sommer 2001
keine
zuggattungsspezifischen Fahrzeuge mehr bei der Reise&Touristik
AG. Alle
eingesetzten Fahrzeuge entsprechen den Anforderungen des Fernverkehrs.
Welche von diesen Fahrzeugen in welchen Zügen flexibel eingesetzt
werden,
ist der Reise&Touristik AG überlassen.
Eine Erstattung etwaiger Zuschläge ist unbegründet.
Ihre Forderung lehnen
wir deshalb ab.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Kundendialog Nord
Telefon: 01805-194195
Fax: 040-39188698
E-Mail: kundendialog.nord@bku.db.de
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E-Mails bitte nur an o.g. Adresse.
Zu dieser Antwort der Bahn kann man sich seinen Teil denken, oder?
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